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Kabelgebühren ab 2025 nicht mehr umlagefähig – Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?
Ab dem 1. Juli 2024, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025, tritt eine wichtige Änderung im Mietrecht in Kraft: Die Kosten für den Kabelanschluss dürfen nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Diese Regelung ist Teil der Modernisierung des Telekommunikationsrechts und hat weitreichende Auswirkungen für Vermieter und Mieter gleichermaßen.